Investitionen verbundener Parteien

Gemäß Artikel 8.2 der EU-Verordnung 1503/2020 über europäische Crowdfunding-Dienstleister (ECSP) informiert diese Seite über Investitionen, die von verbundenen Parteien in Crowdfunding-Projekte auf unserer Plattform getätigt wurden.

Zu den verbundenen Parteien zählen Führungskräfte, Mitarbeiter und mit ihnen verbundene Personen. Wenn solche Personen in Projekte auf unserer Plattform investieren, stellen wir sicher, dass sie die gleichen Konditionen wie andere Investoren erhalten – ohne Vorzugsbehandlung oder privilegierten Zugang zu Informationen.

Regulatorische Konformität

Diese Informationen werden gemäß Artikel 8.2 der EU-Verordnung 1503/2020 veröffentlicht, die Crowdfunding-Dienstleister verpflichtet, öffentlich bekannt zu geben, wenn verbundene Parteien in Projekte auf ihrer Plattform investieren.

Alle Investitionen verbundener Parteien erfolgen zu den gleichen Konditionen wie bei anderen Investoren, um eine faire Behandlung und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert, um aktuelle und genaue Informationen über die Investitionen verbundener Parteien bereitzustellen.